Mettler PE360 eichfähig?

  • Hallo,

    ich war heute mit meiner, seit etwa 20 Jahre im Besitz befindlichen Mettler PE360 (Deltarange) beim Eichamt und wollte möglichst nen Stempel für das gute Stück haben, denn obwohl sie das letzte mal im Januar 1983 hergestellt wurde, funktioniert sie noch.
    Tja, was soll ich sagen - war nie geeicht und darum hab ich nen Korb bekommen. Versteh ich nicht so ganz, denn laut Bedienungsanleitung ist sie eichfähig und innen muß mit nem Jumper die Kalibrierroutine geblockt werden - den hatte ich extra mitgebracht (hab ich probiert - geht ja auch recht simpel).
    Sonst war der Mensch im Eichamt ja ganz nett und hat mich ausgiebig beraten und zum Schluß sogar noch meine Waage mit einem seiner Prüfgewichte getestet: absolut tadellos! und das bei dem Alter! Nur, warum kann man die nicht eichen, nur weil eine Nummer fehlt? Er konnte mir eine PE3600 aus seinem Computer zeigen, die eichfähig ist - die wiegt halt nur 1/10 so genau, dafür 10x so viel.

    Mettler antwortet mir leider nicht auf Anschreiben, die würden wohl lieber was neues verkaufen :(
    Bevor ich jetzt 400-500 Euro für ne Kern ausgebe, wollte ich hier nochmal nachfragen was an meiner Waage so falsch sein soll. Nach etwa 30 Jahren kann ja theortisch doch nen Aufkleber auch abgegangen sein - es gab nur einen Vorbesitzer - Insolvenzmasse eines Kunststoffproduzenten. Seriennummer ist ja noch auf dem guten Stück drauf - nur die zum Eichen nötige Zulassungsnummer fehlt - natürlich eine ohne CE bei dem Alter!

  • Die Anleitung habe ich - da hab ich allerdings nur gefunden:
    Hinweis: Geeichte Waagen können nachgeprüft, nicht
    aber kalibriert werden.

    Das lässt sich meiner Meinung nach mit dem Jumper regeln - das Gehäuse wird dann verplombt, dachte ich.

    Ich würde halt gerne wissen wieso die gleiche Waage mal eichfähig ist und mal nicht, nur weil eine Nummer in einem "stilisiertem Z" fehlen soll.
    Die Antwort beim Eichamt war: da wären andere Bauteile drin - das glaube ich so aber jetzt erstmal nicht. Was ich bisher im Netz gefunden habe, ist auf der Platine ein Temperaturkompensiertes Bauteil, welches ich ausfindig machen konnte, aber Mettler baut doch nicht 2 verschiedene Waagen unter der gleichen Typenbezeichnung.... so leicht lasse ich mich nicht abspeisen. Wenn das Siegel nun tatsächlich abhanden gekommen wäre, soll die Waage nicht mehr eichfähig sein - wer denkt sich son Blödsinn aus. Wenn mein Auto das Nummernschild verliert, muß es ja auch nicht zum Schrott ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die nichteichfähigen Waagen sind meist B-Ware aus der Produktion und wenn das Typenschild fehlt geht beim Eichamt garnichts!
    Zumal die heutigen Regelungen so sind, das die Ersteichung sowieso nur vom Hersteller durchgeführt werden darf oder von einem Waagenbauer, der die Genehmigung des Herstellers dafür besitzt.
    Es soll Leute geben, die sich bei Ebay eine defekte gleiche Waage kaufen und dann das Typenschild auf die funktionierende Waage anbringen und diese dann eichen lassen.
    Legal ist da nicht und war nur eine kleine Anekdote meiner Erfahrungen mit Kunden, die das gleiche Problem haben wie Du.

  • Vielen Dank für die Ausführung. Manipulieren werde ich da lieber nix - immerhin funktioniert das gute Stück ja tadellos und darf verwendet werden, wenn die Waage nicht zwangsläufig geeicht sein muß. Die "neue" wird dann wohl eher selten genutzt.
    Schade, daß so die robuste Qualität im Grunde zu Schrott erklärt wird - selbst beim Eichmat wurde mir bestätigt, daß diese Mettler noch schweizer Präzisionstechnik ist, während das mittlerweile wohl eher in Taiwan für die Schweiz gefertigt wird.
    Das Typenschild und sämtliche andere Aufkleber sitzen sowieso an einem von innen demontierbarem Blech - wer auf solche Ideen kommt ?!

  • Ich glaube mir reicht eine Kern KB 650-2 - muß mir das nochmal genau durchkalkulieren, weil ich evtl. bald noch eine eigene, größere Waage benötigen werde, die allerdings ne Zweitanzeige haben muß. Nur wird eine Präzisionswaage erstens zum Abwiegen vor dem Kunden nervig und ist mit der Anzeige und dazu noch bei einem erweitertem Wiegebereich von wenigstens 2kg bei einer Genauigkeit von 0,1g (0,2g absolutes Minimum) zu teuer, so daß ich da wohl doch lieber auf 2 Modelle gehen werde. Die "große" könnte dann evtl. eher nen Preisrechner mit dran haben. Ich denke, da würde die Amortisation zu lange dauern oder ich müsste die Preise anheben.

    Hast du zufällig ne Addresse, wo es geeichte Volumenbehältnisse für Lebensmittel gibt. Hab im Netz nur ein Teil gefunden, das ist dazu aus VA - bissl dämlich zum Ablesen. Werde wohl wie einer meiner früheren Chefs den geeichten Kram in einem sicheren Schrank verstauen und nur einmal zum vergleichen nutzen - außer der Waage vor dem Kunden natürlich. Nächste Woche frag ich hier im Ort nochmal bei nem freundlichem Fleischer, wo der sowas bezieht.

  • ...
    Ich würde halt gerne wissen wieso die gleiche Waage mal eichfähig ist und mal nicht, nur weil eine Nummer in einem "stilisiertem Z" fehlen soll.
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    Also korrekt wäre folgende Antwort vom Eichamt gewesen:
    Für eine Ersteichung benötigen die Eichbeamten die Konformitätserklärung des Herstellers. Diese wird aber nur mit einer geeichten Waage mitgeliefert und bestätigt dass die Wägeeinrichtung der Waage die eichrelevanten Bestimmungen entsprechen. Dazu muß die Waage jedoch auch noch vom Hersteller versiegelt sein.
    Seit ein paar Jahren kann eine Waage nur Nachgeeicht werden. Und das auch NUR wenn die Waage bereits geeicht war, also Herstellererstgeeicht ist.
    Kennzeichnung einer geeichten Waage:
    1. Hersteller- und Typbezeichnung
    2. Seriennummer
    3. Zulassung. Entweder die alte nationale Z-Zulassung oder die EU-Zulassung
    4. CE-Kennzeichnung mit 2-stelliger Jahresangabe. z.B. CE96
    5. Benannte Stelle. Also ein Zahlencode, 4-stellig, der auf die ausstellende Behörde oder Firma Rückverfolgbar ist (z.B. 0103)
    6. Konformitätserklärung
    7. grünes M auf dem Typenschild
    Fehlt einer dieser Punkte, so ist die Waage nicht Eichfähig!
    Bei einer Nacheichung werden normalerweise alle Punkte überprüft... so verdient sich der Eichbeamte seine Brötchen ;)
    Für eine Ersteichung einer sog. eichfähigen Waage wurden inzwischen fast unüberwindliche Hürden aufgestellt:
    Wenn der Hersteller es nicht mehr kann, dann bleibt nur noch ein Antrag bei der Eichdirektion mit Übernahme der Kosten für eine Konformitätserklärung (das will hier sicher niemand zahlen)... mit der Genehmigung kann dann die Ersteichung vom Eichamt durchgeführt werden.... dies wird aber meist abgelehnt ;)

    ps. wenn jemand Fehler in meiner Ausführung findet, bitte korrigieren... ich bin nur Gott (meine Frau sagt immer "Mein Gott") aber eben auch nicht unfehlbar :D

    Einmal editiert, zuletzt von PacificDigital (11. Februar 2014 um 10:36) aus folgendem Grund: grünes M vergessen