Verkehrfehlergrenze ermitteln

  • Hallo Waagen Gemeinde

    Ich bin seit neuestem für die interne Überwachung unserer Waagen zuständig. Im ersten Schritt für mich müsste für eine Handelswaage die Verkehrsfehlergrenze ermittelt werden.
    Vielleicht kann mich einer von Euch auf den richtigen Weg leiten. Es ist eine Handelswaage welche bis max. 300kg wiegen kann. Die Waage soll intern nur bis 80kg eingesetzt werden
    (Eckenfehler ab 250kg) und mittels interne Prüfgewichte überprüft werden (auch 80kg).

    Der Teilungswert d=2

    Würde mich über Eure Unterstützung sehr freuen.

    Gruß

  • Hi Waagefix,

    eine Handelswaage hat standardmässig 3000Teile, d.h. bei einem Maximalgewicht von 300kg hätte sie einen Eichwert (e) von 0,1kg. Die Angabe d=2 verstehe ich nicht...

    Generell darf bei Handelswaagen der Verkehrsfehler doppelt so hoch wie der Eichfehler sein. Das bedeutet bei einer 300kg mit 0,1kg-Schritte Folgendes:

    bis 50kg +/-0,1kg
    50 bis 200kg +/-0,2kg
    200 bis 300kg +/0,3kg

    Vielleicht einfach nochmal die Daten vom Typenschild posten...

    MfG OkiDoki

  • Hallo OkiDoki,

    vielen Dank für die Aufklärung, da geht jetzt langsam die Gedächtnis Gardine auf :)

    d = Ablesewert und ist in dem Fall 2g. Es ist eine Mettler Waage wo außer max. 300kg und d=2 nichts mehr steht.

    Einen e = Eichwert hat die Waage nicht.

    Ich bin davon ausgegangen, dass der Eichwert (e) zur Berechnung der Fehlegrenze einbezogen wird. Da die Waage kein e Wert hat, ist somit e=d und in dem Fall 2g.

    Gruß

    - - - Aktualisiert - - -

    Hallo,

    sollte dann mit d=2g Ablesbarkeit/Schritte (e=d) folgende Fehlergrenze rauskommen?

    bis 50kg +/-0,002kg (2g)

    50 bis 200kg +/-0,004kg (4g)

    200 bis 300kg +/0,006kg (6g)

    Gruß

  • Hallo nochmal,

    wenn die Waage 300kg Max mit einem d von 2g dann ist es keine Handelswaage. Somit gelten auch nicht die Toleranzen.

    Wenn gar kein e Eichwert angegeben ist, ist die Waage wahrscheinlich gar nicht eichfähig.

    In solchen Fällen sollte man mal bei den technischen Daten der Waage nachschauen. Dort sollten Angaben zur Linearität, Reproduzierbarkeit u.s.w aufgeführt sein.

    MfG OkiDoki

  • moin,

    wenn nur max und d angegeben ist und sonst keinerlei weiteren eckdaten (ce-zeichen + jahreszahl = jahr der ersteichung im mettler-werk; min - angabe und besonders die bauartzulassungsnummer), so ist diese waage nicht eichfähig.

    als nutzer kann man sich da aber dennoch grob an die eichfehlergrenzen richten und je nach bedarf die toleranzen verringern oder erhöhen.
    würde hier bedeuten (Klasse II-Waage würde ich hier annehmen, da es ja 150000 teilschritte sind)
    0-5000d -> 0-100kg -> +/-0,5d -> +/-1g
    => verkehrsfehlergrenze = +/-2g
    da man hier schon bei der grenze über 80kg ist, interessieren die anderen fehlergrenzen momentan nicht.

    auch sollte das prüfgewicht regelmäßig überprüft werden (es gibt firmen, die können M1-Gewichte mit F1-Gewichten vergleichen und gegebenenfalls das Kundengewicht anpassen, sodass es wieder in den OIML-Fehlergrenzen liegt [mittels Justagekammer im Gewicht]).

  • Warum lasst ihr nicht mal einen Waagenbauer zur Kalibrierung und Justage eurer Waagen kommen? Evtl. lässt er euch Mäuschen spielen und ihr könnt ihm ein paar details entlocken. Auch die rechtliche Seite ist nicht zu verachten, denn sollte das Gewicht später bei einer Preisberechnung eine Rolle spielen, könnte das unter Umständen unter die sog. "Bereithaltung" fallen, womit die Waage eichpflichtig wäre.
    Zudem, eine 300kg Waage mit nur 80kg zu benutzen, nur weil die Eckenfehler bei 250kg davonlaufen, klingt für mich ganz grob nach echtem Pfusch ;)
    Man haut kohle für QM-Maßnahmen raus, hat aber nichts übrig um mit vernünftigem Werkzeug zu arbeiten ...