Bizerba SW 500 / Justage

  • Hallo,

    du musst zugelassener Instandsetzer sein um Waagen zu "eichen". Nur dann darfst du an "eichtechnisch" relevante Instandsetzungen durchführen. Frag bei deinem Eichamt nach, die können dir sicher jemanden empfehlen.

    mfg
    chu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    du musst zugelassener Instandsetzer sein um Waagen zu "eichen". Nur dann darfst du an "eichtechnisch" relevante Instandsetzungen durchführen. Frag bei deinem Eichamt nach, die können dir sicher jemanden empfehlen.

    mfg
    chu

    Das ist so nicht ganz richtig!
    Jeder kann auch eichtechnische Instandsetzungen an Waage durchführen.
    Der Unterschied ist nur, das wenn das ein Instandsetzer macht, darf die Waage weiterhin im Eichpflichtigen Verkehr weiter verwendet werden (Instandsetzerzeichen)

  • admin,

    da hast du vollkommen recht, aber es wurde expliziet nach Eichung gefragt und ich gehe davon aus das die Waage wieder in den Verkehr gebracht wird. Ich denke die 50€ für eine fachmännische Kalibrierung/Eichung sind da gut angelegt.

  • admin,

    (ich kann meinen Post nicht nachträglich editieren)

    Weiterhin sollte bedacht werden, das Aufgrund der LMIV und GDPDU der Leistungsumfang der Waage nicht mehr gesetzeskonform ist. Ich denke an dem Punkt noch Zeit und Geld zu investieren macht aus meiner Sicht keinen Sinn mehr. Vorverpackte Lebensmittel müssen zwingend mit Inhaltstoffen und Allergenen nach gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden. Weiterhin muss nach der GDPDU der Geldfluss elektronisch gespeichert werden. Da die Waage auch als Kasse betrieben werden kann wird somit die Speicherung der Verkaufsdaten im Langbon-Format notwendig, das kann diese Waage nicht. Ausnahme wäre in diesem Fall eine GDPDU fähige Software, welche die Waage anbindet (kostet aber viel Geld). Soweit ich weiß, bietet Bizerba hier eine kostenlose Alternative (Software: Transformjournal) an, jedoch nur für Waagen, welche das TCP/IP Protokoll unterstützen - die SW gehört nicht dazu! Warum dann noch an diesem Gerät rumbasteln? Weiterhin darf dieses Gerät, da es keine GDPDU Funktionalität besitzt, gewerblich nicht weiterverkauft werden.

    Aus meiner Sicht hat man mit so einem alten Gerät nur Ärger, wer etwas über die elektronische Wägetechnik von vor 20 Jahren lernen will oder aus Nostalgiegründen - dann gern. Aber fürs Geschäft, weil es bei Ebay recht billig war - Finger weg!

    mfg