Elektroanlage

  • Hallo. Wir haben im Moment ein Problem, dass man uns für eine ganze elektrische Anlage verantwortlich macht, obwohl wir nur die Fahrzeugwaage geliefert haben. Es heißt jetzt, wir hätten die gesamte Anlage durchmessen müssen. Und das, obwohl unsere Geräte allesamt einen Stecker haben unbd wir doch davon ausgehen müssen, dass der kunde uns eine ordentliche Elektroanlage zur Verfügung stellt. Kennt sich da jemand aus, was tatsächlich Vorschrift ist? Ich meine, wenn wir jede Anlage durchmessen müssen, dann müsste ich auch jedesmal einen Elektriker mitschicken, da die anderen Techniker alle Elektroniker sind.

  • Hallo. Also, erst mal zur Erklärung. Ich bin der, der die Frage vor seiner Registrierung anonym gestellt hatte.

    Ich meine die elektrische Anlage, an die wir unsere Waage angeschlossen haben.
    Sprich, die Steckdosen, in die wir Anzeigegeräte, Drucker etc. einzustecken hatten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne jetzt nicht die Vereinbarungen oder Vertrage zwischen euch und den Kunden, aber das ein Waagenbauer für die elektrische Anlage im Gebäude verantwortlich gemacht werden soll höre ich das erste mal und musste sogar bei der Fragestellung dabei etwas schmunzeln.
    Für die elektrische Anlage ist alleine der Kunde verantwortlich (Bauseits zu stellen), nicht die Firma die die Waage geliefert und Angeschlossen hat. Wie der Kunde den Strom an die Waage bringt oder mit welchen Anlagen kann Dir egal sein. Das gleiche gilt für die Abwasseranbindung, Zu und Abfahrten zur Waage usw.
    Lass dich nicht vom Kunden verwirren :)

  • Hallo. Wir haben im Moment ein Problem, dass man uns für eine ganze elektrische Anlage verantwortlich macht, obwohl wir nur die Fahrzeugwaage geliefert haben. Es heißt jetzt, wir hätten die gesamte Anlage durchmessen müssen. Und das, obwohl unsere Geräte allesamt einen Stecker haben unbd wir doch davon ausgehen müssen, dass der kunde uns eine ordentliche Elektroanlage zur Verfügung stellt. Kennt sich da jemand aus, was tatsächlich Vorschrift ist? Ich meine, wenn wir jede Anlage durchmessen müssen, dann müsste ich auch jedesmal einen Elektriker mitschicken, da die anderen Techniker alle Elektroniker sind.

    Kannst du denn mal konkretisieren, für was konkret man euch verantwortlich machen will?
    So wie sich das im Moment liest kann ich mir nur vorstellen, dass es die Sicherung raushaut wenn ihr die waage einschaltet ;)

    Und wenn ihr nur "normale" Stecker habt - was ist der Unterschied, wenn ihr eure Geräte ein-/abgestöpselt habt?Irgendwie zu wenig Fakten...

    PS: parallel kannst du ja mal den Kunden fragen, ob er von jmd, der ihm zB einen Cola-Automaten hinstellt, erwartet dass er seine "Anlage" durchmisst ;)

    Also bitte mal mehr Fakten zur "Anlage" und zum "Problem".

  • Danke schon mal für die Antworten.
    Es geht konkret darum, dass der Kunde mehrere "Überspannungsschäden" an Anzeige und Drucker hatte, die wir repariert haben und für die er nun die Rechnung nicht zahlen will.
    Das Ganze ist im Moment soweit, dass bereits ein Gutachter sich die Anlage angesehen hat.
    Zunächst sein eigener, dann ein externer, da es bereits vor Gericht liegt.
    Die elektrische Anlage des Kunden ist komplett veraltet und hat teilweise Potentialverschiebungen, da die Anlage noch teilweise mit der Nullung läuft. Das haben beide Gutachten ergeben.
    Wir haben die Schäden auf den direkt an dem Anzeigegerät und Drucker vorbeilaufenden Weidezaun zurück geführt, da der Kunde ein Gewitter ausgeschlossen hat. Das wiederum schließt der gutachter nun wieder aus.
    Aber der zentrale Punkt, der mich beunruhigt, ist der, dass der Gutachter sagt, wir hätten vor Errichtung der Waage die komplette Anlage durchmessen müssen.
    Und das war mir bis dahin unbekannt.
    Es hätte zudem zur Folge, dass unsere Elektroniker gar keine Waage mehr aufbauen dürften, da sie ja zumindest keine "Netzbeurteilung" nach VDE 0100 machen dürfen.

    Wir weisen die Kunden immmer darauf hin, dass uns Steckdosen 230V/50Hz zur Verfügung zu stellen sind, das hat in 25 Jahren auch immer ausgereicht.

    Nun macht uns nur dieses Gutachten ein wenig Kopfschmerzen.

    • Offizieller Beitrag

    Welcher Gutachter hat das gemeint, der des Kunden oder der unabhängige ?
    Es ist in Deutschland vieles möglich, aber glauben kann ich es nicht dass der Kunde hier im Recht wäre.

    Im Grunde müßte jede Firma, die auf dem Gelände eine Installation durchführt oder beim Thema zu bleiben eine Bodenwaage in Betrieb nimmt vorher die elektrische Anlage prüfen .. kann nicht sein.
    Vermutlich ist es ein Bauer, der keine Versicherung für Spannungsschäden hat bzw die Versicherung wegen den elektrischen Mängel jeden Versicherungsschutz ablehnt.

    Nachtrag und Nachgedacht:
    Muss nicht jede elektrische Anlage in Gebäuden von einem Meister bzw Meisterbetrieb abgenommen sein ?

  • Und wieder ein Danke schön für die Antwort.
    Also, das ganze steht jetzt im Gutachten des vom Gericht bestellten Gutachters.
    Dass die Elektroanlage nicht in Ordnung ist, hat schon sein eigener Gutachter bescheinigt.

    Ich war mir bis zu diesem gerichtlichen Gutachten auch zu 100% sicher, dass wir nicht dafür verantwortlich sein können, wenn die Kundenanlage nicht in Ordnung ist. Aber man lernt offenbar niemals aus.
    Der Hinweis mit dem Aufstellen des Colaautomaten weiter oben war auch von mir schon mal vorgetragen worden.

    Dass wir bei "ganz offensichtlichen großen Schäden" in der Anlage keine Waage in Betrieb nehmen würden, versteht sich im Übrigen von selbst.

    Der gerichtliche Gutachter hält im Übrigen auch unsere elektrische Anlage für fehlerhaft. Dabei haben wir ja keine Anlage geliefert, sondern nur eine Waage, alles war steckerfertig.

    Ach, ja, bei der Waage handelt es sich um eine Fahrzeugwaage, das nur zur Info.

    Viele Grüße

    Peter

  • Wir haben im Übrigen mittlerweile vor Gericht Recht bekommen.
    Erst einmal heißt das, da der Gegner Einspruch eingelegt hat.
    Also, wir haben laut diesem Urteil keine Pflicht, die komplette Anlage zu überprüfen...
    Aber wie gesagt, erst einmal...