GDPdU

  • Hallo,

    habe mal ein paar Fragen zu Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.
    Das müssen die Waagen ja spätestens bis 31.12.2016 können. Geht dies bei Bizerbawaagen nur über das kostenpflichtige Warenwirtschaftssystem oder gibt es ander möglichkeiten ? Etwa die Daten auf USB Stick abspeichern oder Waage mit Rechner verbinden ?