Instandsetzer

Aus Waagen-Forum
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Instandsetzer für Waagen

Waagenbaufirmen können bei Ihrem zuständigen Eichamt einen Antrag auf Erteilung einer Instandsetzerbefugnis stellen.

Mit dieser Instandsetzerbefugnis können eichtechnische Zugriffe auf Waagen durchgeführt werden, ohne das die Waage ihre Eichung verliert (sie auch Instandsetzerkennzeichen)

Diese Firmen haben dann die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter meist Waagenbauer als Instandsetzer zu melden.

Anerkennung als Instandsetzer

Eichordnung in der Fassung vom 21. Juni 1994 (BGBl. I S. 1293) Auszug aus § 72 Instandsetzungsbetriebe

  • Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.
  • Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen verlangen. Die Befugnis wird schriftlich für bestimmte Messgerätearten erteilt. Dem Instandsetzer wird ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt.
  • Die Befugnis kann nach den Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze widerrufen werden, wenn der Instandsetzer die eichrechtlichen Vorschriften nicht beachtet.
  • Der Instandsetzer darf nur Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen versehen, die von ihm instandgesetzt worden sind und bei denen die Gültigkeitsdauer nach § 12 noch nicht abgelaufen ist. Er hat im unteren Feld des Instandsetzerkennzeichens das Datum seiner Anbringung einzutragen und die zuständige Behörde von der Anbringung unverzüglich schriftlich zu verständigen.
  • Der Instandsetzer hat den Hauptstempel und eine zusätzliche Angabe "Geeicht bis... " nach der Instandsetzung zu entwerten. Entfernte Sicherungsstempel hat der Instandsetzer durch sein Stempelzeichen zu ersetzen.