Beiträge von dude

    (...)

    Weis jemand, ob es eine Mindestlast gibt bzw. ob man diese irgendwie einstellen kann?

    Ich vermute, dass die Edelstahlgefäße als "Totlast" des Lastträgers "eingenullt" wurden.

    Wenn man dann einen Kunststoffeimer statt des Metallgefäßes benutzt, ist die Waage in Unterlast.

    Der Nullstellbereich der (geeichten/ eichfähigen?) Waage beträgt aber nur 4 % der Höchstlast und wird deshalb nicht mehr angenommen ("ausser Bereich").

    Hallo!

    Also technisch hätte ich behauptet, es ist die falsche Dichtung oder ggf. das falsche Öl drin; aber ich bin kein Waagenbauer.

    Zu deinen Fragen:
    auf Bild 5 sieht man den Eichstempel: Eichzeichen / geeicht bis 78 => ergo ist die Waage min. BJ 76, eher älter.
    Wenn man noch die zugehörige Zulassung [C/303p] findet, könnte man herausfinden, wann die ersten Waagen dieses Types gebaut wurden.

    Die Bezeichnung dieses Waagentypes ist einfach Neigungswaage. Ist aber auch auf dem Kopf zu lesen (Bild 2).

    Hallo!

    Ich habe eine Soehnle Körperfett/ Wasseranalysewaage. Das Modell kann ich dir leider nicht nennen, da ich diese Waage bereits seit Jahren nutze und auf dem Gerät keinerlei Hinweise über den Typ stehen...

    Die Funktion der Körperfett-/ Wasseranalyse wird nur durch durch ein paar Sensoren auf dem Lastträger der Waage realisiert.

    Da die Messung über den elektrischen Widerstand funktioniert (?? (bin Maschinenbauer :D )) und was aus meiner Schul/-Technikerzeit in E-Technik noch im Kopf habe, weiß ich dass der Strom immer den Weg des geringsten Widerstandes wählt; bedeutet bei meiner Waage: ein Bein rauf, durch die Becken/ Leistengegend und das andere Bein wieder herunter. Meines Erachtens keine repräsentative Aussage über das tatsächliche Körperfett, da ja lediglich nur die Beine in der Messung berücksichtigt werden.

    Ich wüsste auch kein Abgleich, ein "Körperfettnormal" / "Wassernormal" um zu testen, ob die Messungen zumindest annähernd in Ordnung sind.

    Als Kontrolle für mich selbst und für den Verlauf der Werte genügt die Waage mir allerdings. Sollte die Waage dir Grätsche machen, werde ich auch eine Analysenwaage mit Handsensoren anschaffen! Aber welches Modell habe ich noch nicht ausgemacht.

    (...)
    Mit dabei war noch ein Gewichtssatz 10mg - 500g in der Holzschatulle.
    Die Gewichte sind nicht aus Messing, sondern scheinen aus Zink bw. Zinklegierung zu sein,
    was evtl. auf eine "Kriegs"-Ausführung hindeuten könnte.
    (...)

    Alte Gewichte, die während der Zeit der Kriege benutzt wurden, waren meines wissens nach aus Keramik hergestellt, da das Metall für Waffen und Munition verwendet wurde. Wobei ich mal nicht ausschließen kann, dass dieses Stück nicht trotzdem aus dieser Zeit ist. Kannst du ein Foto des Gewichtsatzes hier anfügen?
    Oder vielleicht steht auf dem Kasten etwas mehr als Hinweis?

    Hallo EMUD,
    es ist bei geeichten Präzisionswaagen Vorschrift, dass die letzte Stelle besonders gekennzeichnet sein muss. (...)

    Er hat recht; die sogenannte "Hilfsanzeigeeinrichtung" (der Teilungswert "d"). Diese muss, bei eichfähigen/ geeichten Präzisionswaagen (Genauigkeitsklasse II) besonders gekennzeichnet sein.

    Das wird auch der Grund der Platine sein die du oben nanntest. Die Waage muss die Anzeige unterbinden oder besonders kenntlich machen, wenn z.B. eine EM Störung vorliegt. Ob das allerdings schon vor 20 Jahren in der damaligen Vorschrift galt müsste man recherchieren.

    Zum Zeitpunkt der Fragestellung war das alte Eichrecht noch gültig. Hier gab es die folgende Vorgabe:


    gemäß § 6 Abs. 5 Eichordnung (altes Eichrecht, bis 31.12.2014 gültig)

    Zitat

    "dürfen Waagen nur verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie mindestens der Genauigkeitsklasse III (Handelswaagen) angehören"


    Ein paar Ausnahmen für bestimmte Produkte oder Sachbereiche waren in der alten Eichordnung Anlage 9 Nr. 5 geregelt:

    Zitat

    5. Verwendungspflichten
    Nichtselbsttätige Waagen der Genauigkeitsklasse IIII dürfen abweichend von § 6 Abs. 5 verwendet werden
    5.1 für Sand, Kies, Abfälle, Aushub und Abbruchmaterial,
    5.2 als Baustoffwaagen in Baustoffaufbereitungsanlagen für Transportbeton, Mörtel, Teersplit und ähnliche Baustoffe,
    5.3 zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs,
    5.4 zur Feststellung des Geburtsgewichts.

    Anmerkung: Klasse IIII wird tatsächlich so geschrieben, nach den römischen Ziffern wäre IV korrekt(er)

    Die oben genannte Vorgabe ist zum 31.12.2014 aufgehoben!


    Im Zuge des neuen Eichrechtes

    MessEG: Mess- und Eichgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/messeg/
    MessEV: Mess- und Eichverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/messev/
    (neues Eichrecht seit 01.01.2015 gültig)

    wird in den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr explizit die Verwendung einer Handelswaage (Genauigkeitsklasse III) gefordert, jedoch werden gewisse Anforderungen gestellt:

    § 31 MessEG: Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten (u. A. Einhaltung der wesentlichen Anforderungen)
    § 34 MessEG: Vermutungswirkung (wenn Regeln des REA erfüllt werden)
    § 23 MessEV: Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten (Genauigkeit Verwendungszweck, Messbereich, ...)
    § 24 MessEV: Vermutungswirkung (Verweis auf Regeln des REA)


    Da wie bereits erwähnt nicht explizit eine Handelswaage gefordert wird, hat der sogenannte "Regelermittlungsauschuss" nach
    § 46 Abs. 1 Nr. 3 MessEG "Regelungen und Erkentnisse ermittelt, um die Pflichten von Personen näher zu bestimmen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden"


    Das aktuellste Dokument (Stand: April 2016) dazu findet man unter https://www.ptb.de/cms/metrologis…undstellen.html

    Im Übrigen bezieht sich diese Vorgabe nicht nur auf elektromechanische Waagen (siehe Punkte 2.4 ff des REA-Dokumentes).


    Info REA:
    "Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des Mess- und Eichgesetztes ermittelt auf der Grundlage des Standes der Technik Regeln,
    Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden."

    Quelle: https://www.ptb.de/cms/metrologis…tungen/rea.html

    Hallo!

    In der EN 45501 ist in Tabelle 3 eine Mindestlast angegeben, mit dem Hinweis "(untere Grenze)"
    Bedeutet dies, dass ich auch eine größere Mindestlast vorgeben darf?
    Wenn ich z. B. für eine Waage mit Klasse III hier 500*e angebe, erspare ich mir den ganzen Bereich mit einer Fehlergrenze von 0,5*e.

    Theoretisch ja. Allerdings darf der Verwender der Waage diese NICHT unterhalb dieser neuen Mindestlast verwenden. Die Frage ist, ob das Sinn macht?