• Hallo!

    In der EN 45501 ist in Tabelle 3 eine Mindestlast angegeben, mit dem Hinweis "(untere Grenze)"
    Bedeutet dies, dass ich auch eine größere Mindestlast vorgeben darf?
    Wenn ich z. B. für eine Waage mit Klasse III hier 500*e angebe, erspare ich mir den ganzen Bereich mit einer Fehlergrenze von 0,5*e.

  • Die mindestlast beträgt heutzutage regulär 20e, unter mindestlast wird sie bei einer Eichung nicht geprüft und darf daher nicht unter mindestlast verwendet werden... Die Mindestlast betrifft das Wägegut (Brutto) und das Nettogewicht (voll-leer-diffrenz)

    Wenn eine Waage so schlecht geht, das sie im 0-500e Bereich zu stark abweicht, entweder reparieren oder Teilung anheben...

  • Hallo!

    In der EN 45501 ist in Tabelle 3 eine Mindestlast angegeben, mit dem Hinweis "(untere Grenze)"
    Bedeutet dies, dass ich auch eine größere Mindestlast vorgeben darf?
    Wenn ich z. B. für eine Waage mit Klasse III hier 500*e angebe, erspare ich mir den ganzen Bereich mit einer Fehlergrenze von 0,5*e.

    Theoretisch ja. Allerdings darf der Verwender der Waage diese NICHT unterhalb dieser neuen Mindestlast verwenden. Die Frage ist, ob das Sinn macht?