Wiegedifferenzen im Stahlhandel

  • Guten Tag,

    ich beschäftige mich aktuell beruflich mit Wiegedifferenzen.

    Folgende Informationen habe ich zusammengetragen:

    Wir wiegen Stahlbunde in unserem Lager Raum Ruhrgebiet mit einer (frisch) geeichten Bodenwaage bis auf die 3. Stelle hinterm Komma genau.

    Wenn unser Kunde 700 km südlich von uns die gleichen Bunde wiegt (kein Umladen, Fremdzugriff auf die Ware etc. möglich) haben wir manchmal Wiegedifferenzen von 0,11 bis 0,39 % des Liefergewichtes, was 10 bis 90 kg entspricht. Unser Kunde wiegt auf die 1. Stelle hinterm Komma genau.

    Auch die Tara (Verpackungsbänder) haben wir bereits berücksichtigt.

    Da es sich um grössere Mengen qualitativ hochwertigen Stahls handelt, zieht der Kunde die Wertdifferenz an der Rechnung ab. Davon abgesehen, möchten wir beim Kunden keinen schlechten Eindruck hinterlassen, denn jetzt sieht es so aus, als versuchten wir mehr Gewicht abzurechnen als wir tatsächlich liefern. Und dem ist nicht so.

    Sind Differenzen dieser Art erklärbar? Gibt es zulässige Wiege-Ungenauigkeiten bei 3 bzw 5-to-Waagen?

    Wer kann einem lernwilligen Kaufmann hier weiterhelfen????

    Vielen Dank im voraus + Grüsse

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wir wiegen Stahlbunde in unserem Lager Raum Ruhrgebiet mit einer (frisch) geeichten Bodenwaage bis auf die 3. Stelle hinterm Komma genau.

    Zitat

    Unser Kunde wiegt auf die 1. Stelle hinterm Komma genau.


    Damit kann ich konkret damit anfangen :wink:
    Wichtig wäre der Wägebereich und die kleinste Teilung (e bzw d) in Kilogramm oder wie auch immer.

    Eine Wiegedifferenzen von 0,11 bis 0,39 ist gar nicht mal so schlecht und keine Waage wiegt wie eine andere.

    Beispiel: eine Waage hat einen Wägebereich von 3000 kg und einen Eichwert (kleinste Teilung) von e = 1 Kilogramm
    Dann darf die Waage bei 3000 kg +/- 1,5 Kilogramm von tatsächlichen Wert abweichen und das bei der Eichung der Waage.
    Eichfehlergrenzen > https://www.waagen-forum.de/index.php/Fehlergrenzen
    Nach der Eichung und während der Eichfrist darf die Waage sogar das doppelte vom Nennwert abweichen
    Verkehrsfehlergrenzen > https://www.waagen-forum.de/index.php/Verkehrsfehlergrenzen

    So könnte bei euch nach der Eichung die Waage theoretisch bei 3000 kg 3001,5 Kilogramm anzeigen, bei eurem Kunden nur 2998,5 kg
    Legt man sogar die Verkehrsfehlergrenzen zu Grunde wäre das nicht 3 Kilogramm, sondern sogar 6 Kilogramm pro Verwägung bei 3000 Kilogramm und das ist ein vielfaches von 0,11 bis 0,39 Prozent.
    Die Differenz kann auch noch schlechter werden wenn zwei Waagen unterschiedliche Teilungen haben oder auch der Grund sein.

    Noch Fragen :D