Verkehrsfehlergrenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Verkehrsfehlergrenzen von Waagen ==
== Verkehrsfehlergrenzen von Waagen ==


Die Verkehrsfehlergrenzen sind doppelt so groß wie die [[Fehlergrenzen]] von [[geeichte Waagen]] und ist die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus wärend der [[Eichfristen|Eichfrist]] einer Waage
Die Verkehrsfehlergrenzen sind doppelt so groß wie die [[Fehlergrenzen]] von [[geeichte Waagen]] und ist die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus während der [[Eichfristen|Eichfrist]] einer [[Waage]].


Die Verkehrsfehlergrenzen sind aus der Sicht vom Eichgesetz zwar noch in den erlauben Toleranzen, aber aus der Sicht des Waagenbetreibers kann das Abdriften der Waage in die Verkehrsfehlergrenzen hohe kosten verursachen. Gerade bei hochwertigen Güter die nach Gewicht verkauft werden kann durch den vergrößerten Fehler der Waage Gewinne aus dem Verkauf verloren gehen. Daher führen viele Firmen noch zusätzlich jährlich ein [[Kalibrierdienst]] an den Waagen durch.


== Tabelle der Verkehrsfehlergrenzen ==




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   </tr>
   </tr>
</table>
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== Siehe auch: ==
* [[Eichfehlergrenzen]]
[[Kategorie:Begriffserklärung]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Aktuelle Version vom 17. September 2011, 10:05 Uhr

Verkehrsfehlergrenzen von Waagen

Die Verkehrsfehlergrenzen sind doppelt so groß wie die Fehlergrenzen von geeichte Waagen und ist die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus während der Eichfrist einer Waage.

Die Verkehrsfehlergrenzen sind aus der Sicht vom Eichgesetz zwar noch in den erlauben Toleranzen, aber aus der Sicht des Waagenbetreibers kann das Abdriften der Waage in die Verkehrsfehlergrenzen hohe kosten verursachen. Gerade bei hochwertigen Güter die nach Gewicht verkauft werden kann durch den vergrößerten Fehler der Waage Gewinne aus dem Verkauf verloren gehen. Daher führen viele Firmen noch zusätzlich jährlich ein Kalibrierdienst an den Waagen durch.

Tabelle der Verkehrsfehlergrenzen

Belastung
Verkehrsfehler-
grenzen
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Klasse IIII
0 ≤ m ≤ 50000 e
0 ≤ m ≤ 5000 e
0 ≤ m ≤ 500 e
0 ≤ m ≤ 50 e
± 1,0 e
50000 e < m ≤ 200000 e
5000 e < m ≤ 20000 e
500 e < m ≤ 2000 e
50 e < m ≤ 200 e
± 2,0 e
200000 e < m
20000 e < m ≤ 100000 e
2000 e < m ≤ 10000 e
200 e < m ≤ 1000 e
± 3,0 e


Siehe auch: