Befundprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Befundprüfung]]
== Befundprüfung bei Waagen ==


Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein [[geeichte Waagen|eichfähige Waage]] die [[Fehlergrenzen|Verkehrsfehlergrenze]] einhält und den Anforderungen der Zulassung entspricht. Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, beantragt werden.  
Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein [[geeichte Waagen|eichfähige Waage]] die [[Fehlergrenzen|Verkehrsfehlergrenze]] einhält und den Anforderungen der Zulassung entspricht. Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, beantragt werden.  

Aktuelle Version vom 27. April 2010, 20:26 Uhr

Befundprüfung bei Waagen

Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähige Waage die Verkehrsfehlergrenze einhält und den Anforderungen der Zulassung entspricht. Die Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, beantragt werden.


Die Befundprüfung umfasst folgende Prüfungen

  • die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Eichordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung)
  • die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)

Die Beschaffenheitsprüfung prüft die äußere und eventuell auch den inneren Zustand des Messgerätes auf Einhaltung der Bestimmungen.

Die messtechnische Prüfung umfasst die Prüfung der Waage auf Richtigkeit und Einhaltung der Fehlergrenzen mittels Prüfgewichte in Abhängigkeit der Eichklasse und dem Eichwert