Instandsetzer

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Instandsetzer für Waagen

Waagenbaufirmen können bei Ihrem zuständigen Eichamt einen Antrag auf Erteilung einer Instandsetzerbefugnis stellen.

Mit dieser Instandsetzerbefugnis können eichtechnische Zugriffe auf Waagen durchgeführt werden, ohne das die Waage ihre Eichung verliert (sie auch Instandsetzerkennzeichen)

Diese Firmen haben dann die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter meist Waagenbauer als Instandsetzer zu melden.

Anerkennung als Instandsetzer

Eichordnung in der Fassung vom 21. Juni 1994 (BGBl. I S. 1293) Auszug aus § 72 Instandsetzungsbetriebe


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