Eichen

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Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.

Auf Anfrage stellt die Eichbehörde einen Eichschein über die Eichung des Messgerät aus.

Eichverfahren

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren


Eichen von Nichtselbsttätige Waagen

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden

Eichen von selbsttätige Waagen

Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)


Die vorzeitiges Erlöschung der Eichpflicht

Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn


Siehe auch:


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